Mindestgrenzschutz Zucker wird zurzeit nicht angewendet

Der Anfang 2019 eingeführte Mindestgrenzschutz Zucker von 70 Fr. pro Tonne Zucker wurde nur im ersten Monat angewendet. Seither liegen auch die berechneten Grenzabga-ben auf dieser Höhe. Der Vorwurf der Zuckerwarenhersteller, dass der Mindestzoll ein Roh-stoffpreisnachteil bedeutet, stimmt so nicht.

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