Der Anfang 2019 eingeführte Mindestgrenzschutz Zucker von 70 Fr. pro Tonne Zucker wurde nur im ersten Monat angewendet. Seither liegen auch die berechneten Grenzabga-ben auf dieser Höhe. Der Vorwurf der Zuckerwarenhersteller, dass der Mindestzoll ein Roh-stoffpreisnachteil bedeutet, stimmt so nicht.